Ihre Rechte als Geschädigter

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall.

 

Sollten Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, beauftragen Sie nach der Unfallaufnahme unbedingt einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Aufnahme des Fahrzeugschadens um eine bebilderte Beweissicherung zu gewährleisten.
Die damit einhergehenden Sachverständigenkosten trägt bei einem unverschuldeten Unfall grundsätzlich die Versicherung des Unfallgegeners(Ausnahme: Bagatellschäden unter 700,- €).
Sollten die kalkulierten Reparaturkosten niedriger liegen, so erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge einer Werkstatt oder versicherungseigene Gutachten ein, denn Sie sind berechtigt einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Unser Sachverständigenbüro hilft Ihnen in diesem Fall gerne weiter und erstellt für das beschädigte Fahrzeug ein entsprechendes qualifiziertes Unfallschadengutachten.
In einem solchen Gutachten ermitteln wir dann für Sie die erforderlichen Reparaturkosten, die Reparaturdauer, die Nutzungsausfallentschädigung sowie eine eventuelle Wertminderung, im Falle eines Totalschadens den Wiederbeschaffungs- und den Restwert.
Beauftragen sie darüber hinaus möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der verkehrsrechtlich versiert sein sollte, mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer.
Damit gewährleisten Sie, dass auch tatsächlich die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden.
Die entstehenden Rechtsanwaltskosten werden bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sollten Sie verletzt sein, so sollten Sie sich ärztlich untersuchen lassen, damit die Verletzung auch gegenüber der Versicherung dokumentiert werden kann. Dies kann Ihnen mögliche Schmerzensgeldansprüche sichern.
Haben Sie einen Unfall verursacht und sind Vollkasko versichert, setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Diese ist im Kaskofall weisungsberechtigt.

Hier erreichen Sie uns:

 

Dipl.-Ing. J.Beyer GmbH
Kerkhoffstr. 21
47574 Goch

 

Tel.: 02821 - 40403

 

 

E-Mail:

info@kfz-gutachten-beyer.de

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