Abrechnungsbeispiele

Bei der Abrechnung von Kfz-Schäden gibt verschiedene Möglichkeiten.

Diese wollen wir Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen.

 

Bedenken Sie jedoch: Jeder Fall ist im einzelnen ggf. anders gelagert bzw. zu bewerten, so ist es ratsam sich für den eigenen Fall juristischen Rat von einem Verkehrsrechtsanwalt einzuholen.

 

 

1. Abrechnung auf Basis der Reparaturkosten:

 

Für den Fall, dass das Fahrzeug repariert wird und länger als 6 Monate weiter genutzt wird, wäre die Versicherung verpflichtet die Reparaturkosten zu erstatten.

 

Ohne Vorlage einer Rechnung wäre die Versicherung sodann entsprechend dem Gutachten verpflichtet den Reparaturbetrag ohne die Mehrwertsteuer (derzeit 19%) zu zahlen.

 

Hierbei muss jedoch damit gerechnet werden, dass evtl. die Kosten für die Fahrzeugverbringung nicht gezahlt werden und Abzüge im Bereich der angesetzten Stundenverrechungssätze vorgenommen werden können.

Überdies wäre eine Nutzungsausfallentschädigung (oder Leihfahrzeug) für die entsprechenden Arbeitstage zuzahlen, so dass sich folgende Abrechnung ergeben würde:

 

1. Reparaturkosten netto fiktiv ohne Rechnung                       XX  EUR

2. Nutzungsausfallentschädigung(oder Leihfahrzeug)             XX  EUR

3. Kostenpauschale                                                                   XX  EUR

_________________________________________________________

Gesamtbetrag:                                                                        XX  EUR

 

 

 

 

 

2. Abrechnung auf Basis des wirtschaftlichen Totalschadens

 

Im Falle der Abrechnung auf Basis eines so genannten wirtschaftlichen Totalschadens würde sich folgende Berechnung ergeben:

 

 

1. Wiederbeschaffunswert gemäß Gutachten                              XX  EUR

2. Abzug des Restwertes gemäß Restwertbörsengebot               XX  EUR

3. Nutzungsausfallentschädigung (oder Leihfahrzeug) für         XX  EUR

    10-14 Tage

4. Kostenpauschale für An- und Abmeldung                              XX  EUR

5. Kostenpauschale                                                                      XX  EUR

__________________________________________________________

Gesamtbetrag                                                                            XX  EUR

 

 

Voraussetzung für diese Abrechnung ist, dass natürlich erst ein Ersatzfahrzeug nach 10-14 Tagen angemeldet wird.

 

 

 

Bitte bedenken Sie - wie schon erwähnt - dass jeder Fall im einzelnen anders ist und wir keinerlei Gewährleistung für die Durchsetzbarkeit dieser Abrechnungsbeispiele geben.

Holen Sie sich im Zweifel juristischen Rat ein.

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Dipl.-Ing. J.Beyer GmbH
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47574 Goch

 

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