Warnwestenpflicht

Seit dem 1. Juli 2014 gilt auch in Deutschland, wie bereits in vielen europäischen Nachbarländern , die Pflicht Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen.

Die Weste muss in den Farben gelb oder orange gehalten sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 aufweisen.

Die Vorschriften in den einzelnen europäische Ländern unterschreiden sich jedoch drastisch. So werden im Ausland bei Nichtvorhandensein einer Warnweste Bußgeldern von bis zu 1375,- Euro fällig.

Informieren Sie sich deshalb vor Reisebeginn, welche Regeln in den jeweiligen Ländern gelten, um nicht eine teure Überraschung zu erleben.

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47574 Goch

 

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