Anhänger abstellen

Besitzer von Anhänger kennen das Problem - wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz vorhanden ist, oder wenn kein eigenes Grundstück vorhanden ist - wohin mit dem Anhänger, wenn er nicht benötigt wird.

 

Einen PKW längere Zeit an der Straße abzustellen ist kein Problem, allerdings ist das Abstellen eines Anhängers nur eine begrenzte Zeit an der öffentlichen Straße möglich.

 

Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen lt. § 12 der Straßenverkehrsordnung nur maximal zwei Wochen auf öffentlichen Parkplätzen stehen - andernfalls kann ein Bußgeld fällig werden.

 

Hier erreichen Sie uns:

 

Dipl.-Ing. J.Beyer GmbH
Kerkhoffstr. 21
47574 Goch

 

Tel.: 02821 - 40403

 

 

E-Mail:

info@kfz-gutachten-beyer.de

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