Aus dem Ausland sind die sog. "Dash-Cams"(Kameras im Bereich des Armaturenbrettes, die das Verkehrsgeschehen filmen) bereits bekannt. In Deutschland ist die Verwendung dieser Kameras jedoch sehr strittig, besonders im Hinblick der sog. "Vorratsdatenspeicherung" und den Persönlichkeitsrechten der heimlich gefilmten Personen.
Untersagt ist in jedem Fall die Verwendung solcher Kameras, wenn beabsichtigt ist das Bildmaterial später im Internet zu verbreiten oder Dritten zur Verfügung zu stellen.
Ein abschließendes Urteil in dieser Sache liegt zur Zeit noch nicht vor, jedoch wird jeder Fall eine Einzelfallentscheidung nach sich ziehen.
Aktualisierung:
Laut einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach (AN 4 K 13.01634) ist das Filmen vom Verkehrsgeschen zur späteren Weiterleitung an Dritte (Versicherungen, Polizei u. ä.) nicht gestattet.