Auszug aus dem neuen Strafenkatalog

Ein kleiner Auszug aus dem neuen Strafenkatalog für den Straßenverkehr:

 

  • Oft fragt man sich wenn es "geblitzt" hat: Wie viel zu schnell war ich? Ab wann droht der Entzug des Füherscheins?

 

Innerorts gilt:

Ab Überschreitungen über 21 Km/h gibt es einen Punkt in Flensburg und 80 Euro Bußgeld zzgl. Bearbeitungsgebühren.

Ab einer Überschreitung über 31 Km/h wird ein Fahrverbot für einen Monat verhängt, zusätzlich ein Bußgeld von 160 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg.

 

Außerorts gilt:

Auch hier gibt es ab Überschreitungen von über 21 Km/h einen Punkt in Flensburg.

Der Führerschein wird ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 Km/h für einen Monat entzogen. Auch hier wird ein Bußgeld von 160 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühren und zwei Punkte in Flensburg verhängt.

 

Diese Angaben sind ohne Gewähr!

 

 

  • Es besteht die Pflicht, den Fahrzeugschein bei jeder Fahrt im Original mitzuführen. Selbst eine beglaubigte Kopie reicht nicht aus. Es kann bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift eine Strafe von 20,00 Euro ausgesprochen werden.

 

Hier erreichen Sie uns:

 

Dipl.-Ing. J.Beyer GmbH
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47574 Goch

 

Tel.: 02821 - 40403

 

 

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