Neuerungen 2015

Alle Jahre ist es wieder soweit, am 1. Januar oder im Verlauf des Jahres treten einige Neuerungen und Änderungen in Kraft.

 

  • Ab dem 1. Januar ist es möglich Fahrzeuge online abzumelden. Die verschiedenen Zulassungsstellen bieten diesbezüglich Dienste im Internet an. Das Kraftfahrtbundesamt bietet ebenso diesen Dienst an.

 

  • Die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen wird verschärft: Bisher wurden auch Kennzeichen an Fahrzeuge ausgegeben, die keine gültige HU vorweisen konnten. Ab dem 1. Januar muss eine gültige HU vorliegen oder das Fahrzeug direkt bei einer Prüfstelle in Bezirk der ausgebenden Stelle vorgeführt werden.

 

  • Wer sich noch im Jahr 2015 zu einem Kauf einen Elektrofahrzeuges entschließt kann sich noch 10 Jahre Steuerfreiheit sichern. Bei einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2016 beträgt die Steuerfreiheit nur noch 5 Jahre

 

  • Bei Umzug in ein anderes Bundesland kann seit dem 1. Januar das alte Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben (trotzdem muss natürlich umgemeldet werden)

 

  • Die Rechte von Autokäufern werden gestärkt: Falls ein erheblicher Mangel an einem gekauften Fahrzeug vorliegt und dieser trotz Nachbersserung nicht behoben werden kann, darf der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bisher ging man davon aus, dass die Beseitigung des Mangels 10 % des Kaufpreises betragen muss um "erheblich" zu sein, der Bundesgerichtshof ist allerdings der Ansicht, dass bereits 5 % genügen (Az. VIII ZR 94/13)

 

  • Bei Unfällen auf privaten Parkplätzen (z. B. vor Supermärkten u. ä.) ging man bisher von einem Verschuldungsanteil von 50 / 50 aus. Das OLG Saarbrücken sieht dies anders. Laut der Entscheidung Az. 4U 46/14 trägt der Rückwärtsfahrende (z. B. beim Ausparkorgang) bei einer Kollision die volle Schuld, da er eine besondere Sorgfaltspflicht trage.

 

  • Der BGH hat bestimmt, dass "normale" Radfahrer bei einem nicht verschuldetem Unfall Anrecht auf vollen Schadenersatz haben, auch wenn sie keinen Helm getragen haben (Az. VI ZR 281/13)

 

  • Wer zu Unrecht auf einem privaten Kundenparkplatz parkt, darf kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der BGH stellte jedoch klar, dass die dafür anfallenden Kosten den ortsüblichen Tarifen entsprechen müssen (Az. V ZR 229/13)

 

  • Wer mit 1,6 und mehr Promille Blutalkohol auf dem Fahrrad ertappt wird, riskiert seinen Füherschein. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied jetzt zudem, dass auch das Radfahren untersagt werden kann, wenn die daraus möglich resultierende MPU (im Volksmund "Idiotentest") nicht bestanden wurde. (Az. 3 L 636/14.NW)

 

  • Das Telefonieren im Fahrzeug ohne Freisprechanlage ist erlaubt, solange der Motor nicht läuft. Es spielt laut einer Entscheidung des OLG Hamm keine Rolle, ob der Motor durch den Fahrer oder eine Start- / Stopp- Automatik ausgeschaltet wurde. (Az. 1 RBS 1/14)

 

  • Das Übeholverbot gilt laut einer Entscheidung des OLG Hamm (Az. 1 RBS 162/14) direkt ab dem Schild. Wer sich in Höhe des Schildes in einem Überholvorgang befindet, muss diesen demnach sofort abbrechen. Wie dies allerdings kontrolliert werden soll oder was zu tun ist, wenn der Überholvorgang nicht gefahrlos abzubrechen ist, bleibt unklar.

 

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