Analog zum PKW-Totalschaden gilt es hier ebenso den Wiederbeschaffungs- und Restwert zu ermitteln.
Auf eine Besonderheit wollen wir jedoch hinweisen:
Sollten durch den Unfall Teile der Schutzbekleidung(z. B. Helm, Lederkombi) beschädigt worden sein, so wird dies ebenso dokumentiert um die entstandenen Schäden geltend machen zu können.