Motorrad-Totalschaden

Analog zum PKW-Totalschaden gilt es hier ebenso den Wiederbeschaffungs- und Restwert zu ermitteln.

 

Auf eine Besonderheit wollen wir jedoch hinweisen:

 

Sollten durch den Unfall Teile der Schutzbekleidung(z. B. Helm, Lederkombi) beschädigt worden sein, so wird dies ebenso dokumentiert um die entstandenen Schäden geltend machen zu können.

Hier erreichen Sie uns:

 

Dipl.-Ing. J.Beyer GmbH
Kerkhoffstr. 21
47574 Goch

 

Tel.: 02821 - 40403

 

 

E-Mail:

info@kfz-gutachten-beyer.de

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